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Gesetzliche Gewährleistung – harmonisierte Mitteilung

Gesetzliche Gewährleistung

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Diese Mitteilung in allen Amtssprachen der EU

Amtliche Fassungen der Europäischen Kommission, jeweils mit QR-Code zu den Informationen in dieser Sprache.

Gesetzliche Gewährleistung: Für Waren gilt in der Europäischen Union eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei einem Mangel haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Mehr dazu unter /rechtliches/gewaehrleistung.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. (QR-Code) europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

(GARAN-Symbol) Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Version 1.1.0, Stand 22.09.2026

Stand: 22.09.2026, Version 1.1.0

Für alle Waren, die Sie bei TransporterGlas24 kaufen – Fahrzeugscheiben, Fenster und Schiebefenster, Scheiben-Zubehör und Einbauhilfen –, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Wir haften dafür, dass die Ware bei der Lieferung frei von Mängeln ist. Die Europäische Union schreibt seit dem 27.09.2026 eine einheitliche Mitteilung vor, mit der Händler auf dieses Recht hinweisen. Sie finden diese Mitteilung hier, auf jeder Produktseite und in der Kasse, bevor Sie Ihre Bestellung abschließen. Darunter erklären wir, was das für Ihren Einkauf bei uns bedeutet, wie sich Herstellergarantien davon unterscheiden und was für den Scheibeneinbau in unserer Werkstatt gilt. Vertragspartner ist die Moby Van Sebastian A. Korth e.K.; „TransporterGlas24“ ist ihre Marke (AGB Ziffer 1.2).

1. Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht

!Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Vollständige Textfassung unmittelbar unter der Grafik.

Die Grafik ist die amtliche Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Ihre Elemente dürfen nicht verändert werden; der enthaltene QR-Code führt zur Sprachauswahl des Portals „Ihr Europa“ der Europäischen Union (europa.eu/youreurope/garantien).

Textfassung der Mitteilung

Für Bildschirmleser und für den Fall, dass die Grafik nicht geladen wird, geben wir den Inhalt der Mitteilung hier im Wortlaut wieder.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. (QR-Code) europa.eu/youreurope/garantien

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

(GARAN-Symbol) Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Ende der Textfassung.

2. Was das für Ihren Einkauf bei TransporterGlas24 bedeutet

2.1 Zwei Jahre ab Lieferung. Ihre Mängelansprüche für neue Waren verjähren zwei Jahre nach der Ablieferung der Ware bei Ihnen (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Diese Frist verkürzen wir gegenüber Verbrauchern nicht. Für gebrauchte Waren kann eine Frist von einem Jahr nur gelten, wenn wir das vor Ihrer Bestellung ausdrücklich und gesondert mit Ihnen vereinbaren (AGB Ziffer 7.2).

2.2 Was ein Mangel ist. Die Ware ist mangelhaft, wenn sie bei der Lieferung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht – zum Beispiel nicht zum angegebenen Fahrzeug, Radstand oder zur angegebenen Einbauposition passt –, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, nicht die übliche Beschaffenheit hat, nicht mit dem beschriebenen Zubehör und den Anleitungen geliefert wird oder wenn die beigefügte Montageanleitung mangelhaft ist und Sie die Ware deshalb nicht richtig einbauen können (§ 434 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, wird zu Ihren Gunsten vermutet, dass er schon bei der Lieferung vorlag (§ 477 BGB). Ein Glasbruch auf dem Transportweg ist ein Mangel der gelieferten Ware; bitte prüfen Sie Scheiben nach der Zustellung und vor dem Einbau auf Bruch, Risse und Kratzer (AGB Ziffer 5.8, Seite „Versand und Lieferung“). Bauen Sie eine Scheibe selbst ein, sind Schäden durch einen unsachgemäßen Einbau oder durch nicht freigegebene Klebstoffe und Hilfsmittel keine Mängel der Ware (AGB Ziffer 7.9); eine mangelhafte Montageanleitung bleibt jedoch ein Mangel.

2.3 Ihre Rechte. Bei einem Mangel können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen, nach Ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung; bei Glas ist das in der Regel die Ersatzlieferung. Die dafür nötigen Kosten – Transport, Wege, Arbeit und Material – tragen wir; haben Sie die mangelhafte Scheibe bereits in Ihr Fahrzeug eingebaut, gehören auch die erforderlichen Aus- und Einbaukosten dazu (§ 439 BGB). Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigern wir sie oder ist sie Ihnen nicht zumutbar, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und daneben Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen (§§ 437, 440, 441 BGB). Wählen Sie bei einem Mangel die Reparatur, kann sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften verlängern; wir informieren Sie darüber im Gewährleistungsfall (AGB Ziffer 7.7).

2.4 Waren mit digitalen Elementen führt TransporterGlas24 nicht; die besonderen Regeln zu Aktualisierungen (§ 475b BGB) betreffen dieses Sortiment daher nicht.

2.5 So melden Sie einen Mangel. Teilen Sie uns das Problem so bald wie möglich mit: in Ihrem Kundenkonto bei der Bestellung unter „Reklamation“, per E-Mail an info@transporterglas24.de oder telefonisch unter 04537 804 3997 (Montag bis Freitag, 9–17 Uhr). Halten Sie Ihre Bestellnummer oder Rechnung bereit und beschreiben Sie den Mangel, am besten mit Fotos; bei Glasbruch fotografieren Sie bitte auch die Verpackung. Wir melden uns mit dem weiteren Ablauf; Rücksendungen und Abholungen organisieren wir und tragen die Kosten. Offensichtliche Transportschäden lassen Sie bitte zusätzlich vom Zusteller auf dem Lieferschein vermerken (AGB Ziffern 5.8 und 7.6); Ihre Rechte hängen davon nicht ab.

2.6 Geschäftskunden. Die harmonisierte Mitteilung richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher. Für Unternehmer gelten die Ziffern 7.1, 7.5 und 10.4 unserer AGB, insbesondere die Verjährungsfrist von einem Jahr für neue Waren und die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht.

3. Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung

3.1 Eine Garantie ist ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen des Herstellers oder Verkäufers (§ 443 BGB). Sie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte und schränkt sie nicht ein: Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen unabhängig davon, ob eine Garantie gilt, und sind für Sie kostenlos (§ 479 BGB).

3.2 Ob und zu welchen Bedingungen ein Hersteller für eine Scheibe, ein Fenster oder Zubehör eine Garantie gewährt, steht auf der Produktseite im Bereich „Hersteller und Sicherheit“ bzw. in den dort verlinkten Herstellerunterlagen. Wir selbst geben keine über das Gesetz hinausgehende Garantie, wenn dies nicht am Artikel ausdrücklich gesagt ist (AGB Ziffer 7.8).

3.3 Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie („GARAN“). Gewährt der Hersteller für die gesamte Ware ohne zusätzliche Kosten eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren und teilt er uns das mit, zeigen wir auf der Produktseite die harmonisierte Kennzeichnung nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960: das Zeichen „GARAN“ mit der Garantiedauer in Jahren, dem Namen des Herstellers und der Modellkennung. Die Kennzeichnung erinnert zugleich an das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Zum Start zeigen wir sie bei keinem Artikel.

4. Wo Sie diese Mitteilung finden

Die harmonisierte Mitteilung zeigen wir auf dieser Seite, auf jeder Produktseite im Bereich „Inhalte“ und in der Kasse oberhalb der Bestellübersicht, bevor Sie den Bestellknopf drücken. Im Fußbereich jeder Seite steht eine Kurzform mit Link hierher. Die Textfassung in Abschnitt 1 ist die Alternative zur Grafik für Bildschirmleser.

5. Kurzform für den Fußbereich

Gesetzliche Gewährleistung: Für Waren gilt in der Europäischen Union eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Bei einem Mangel haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf Preisminderung oder Erstattung. Mehr dazu unter /rechtliches/gewaehrleistung.

6. Kontakt

TransporterGlas24 ist eine Marke der Moby Van Sebastian A. Korth e.K., Inhaber: Sebastian A. Korth, Ringstr. 6, 23845 Grabau, Deutschland
Telefon: 04537 804 3997 · E-Mail: info@transporterglas24.de